CAFE & PENSION
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STORNIERUNG VON RESERVIERTEN HOTELZIMMERN

Rechtliche Beurteilung nach dem Beherbergungsvertrag

Leitsatz: Ein einmal bestelltes, nicht in Anspruch genommenes und nicht weitervermietetes Hotelzimmer, ist abzüglich der ersparten Aufwendungen (derzeit 10 %) zu bezahlen.

In der Bundesrepublik werden täglich tausende von Verträgen zwischen Gästen und Beherbergungsbetrieben hinsichtlich der Vermietung von Zimmern geschlossen. Die aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte und –pflichten sind oft nicht bekannt. Solange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht als unangenehm empfunden werden. Problematisch wird es aber meistens erst dann, wenn Vertragspartner in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch nehmen wollen, die Ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt. Solche Fälle treten meistens dann auf, wenn der Gast ein einmal reserviertes Hotelzimmer wieder abbestellen will. Die Fachgruppe Hotels hat hierzu bereits vor Jahren die folgenden Rechte und Pflichten, wie sie sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, zusammengestellt. Sie werden in ständiger Rechtsprechung bestätigt.

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung
des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.

Der Gastwirt ist verpflichtet, bei Nichtbestellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtsanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. ( derzeit 10 Prozent vom Übernachtungspreis).

Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Bis zur anderweitigen Verwendung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

Wir, als Gastgeber des Landhauses Brockenblick, möchten Ihnen liebe Gäste mit dieser Information dienen, damit Sie auch bei späteren Zimmerbuchungen in auch anderen gastronomischen Betrieben informiert sind.
Die für unser Haus geltenden allgemeinen Geschäftbedingungen (AHGB), können Sie bei uns schriftlich einsehen

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt in unserem gemütlichen Landhaus.

MARJOS Café & Pension GmbH

Josef Siemer und Team

Landhaus Brockenblick
Wilhelm-Raabe-Str. 1
38700 Hohegeiss
Tel. 0 55 83 - 99 99 01
Fax 0 55 83 - 99 99 05